Seit über 120 Jahren versorgt die Brunnengenossenschaft Gerlafingen Biberist in den beiden Gemeinden über 110 private Wasserbezüger mit qualitativ hochstehendem, hygienisch einwandfreiem Wasser aus einer Quelle, die im nahe gelegenen Wylerwald bei Zielebach aus den Tiefen des Bodens entspringt. Falls sich Ihr Grundstück in mittelbarer Nähe des bestehenden Verteilnetzes befindet (siehe Werk -> Werkpläne), möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass sich Ihnen damit die Möglichkeit eröffnet, Wasser daraus beziehen zu können.
Hier erfahren Sie etwas zur Geschichte der Brunnengenossenschaft.
Die unabhängige Niederdruckleitung, welche das Wasser per Gefälle transportiert, funktioniert auch bei Stromausfall und sonstigen möglichen Unterbrüchen im herkömmlichen Haushalt-Wassernetz (Hochdruckleitung) und sichert dadurch Ihre persönliche Wasserversorgung.
Rund um die Uhr fliessen mindestens 6 Liter Wasser pro Minute klares Quellwasser in Trinkwasserqualität zu Ihnen.
Viele Genossenschaftsmitglieder mit eigenem Brunnen schätzen die Möglichkeit z. B. ihren Garten mit dem äusserst kostengünstigem Wasser zu bewässern, das hochwertige Wasser zu trinken, ihre Sommergetränke im Brunnen zu kühlen und sich einfach am fliessenden Wasser zu erfreuen.
Überbauungen mit mehreren Eigentumswohnungen schätzen einen Brunnen oft als beliebten Spielort für die anwohnenden Kinder.
Sie erwerben:
Wasserzins: Die jährlichen Kosten betragen für private Nutzer:
CHF 50.– pro Minutenliter (das sind in der Regel, bei 6 Minutenlitern, CHF 300.– pro Jahr, was einem Kubikmeter-Preis von gut 10 Rp entspricht). Dazu kommen Abwasserkosten von pauschal ca. 170.-/Jahr, sofern keine Versickerung vor Ort erstellt ist. (Eine Versickerung vor Ort kann auch vom Wasserbezüger in Eigenleistung erstellt werden: Graben ca. 60-80cm tief , respektive bis zum kiesig-sandigen Untergrund, etwa eine Schaufel breit ca. 2m lang erstellen und dann ein Sickerrohr (Kunststoffrohr mit Löchern) mit 10cm Durchmesser einlegen, dann das Abwasser des Brunnes dort einleiten, Graben wieder zuschütten.
Die Versickerung muss so auf dem Privatgrundstück liegen, dass das Abwasser des Brunnens nicht auf andere Grundstücke gelangt.)
Die Kosten für die Erstellung der Wasserzuleitung ab der Haupt- oder der bestehenden Nebenleitung gehen vollumfänglich zu Lasten des Eigentümers der belieferten Liegenschaft.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Benutzen Sie das Kontaktformular der Rubrik Kontakt!