Sind Sie an einem neuen Brunnenanschluss interessiert?

Seit 130 Jahren versorgt die Brunnengenossenschaft Gerlafingen-Biberist in den beiden Gemeinden über 100 private und öffentliche Wasserbezüger mit qualitativ hochstehendem, hygienisch einwandfreiem Wasser aus einer Quelle, die im nahe gelegenen Wylerwald bei Zielebach aus den Tiefen des Bodens entspringt. Falls sich Ihr eigenes Grundstück in mittelbarer Nähe des bestehenden Verteilnetzes befindet (siehe Werk -> Leitungspläne), möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass sich Ihnen damit die Möglichkeit eröffnet, Wasser daraus beziehen zu können.

Hier erfahren Sie etwas zur Geschichte der Brunnengenossenschaft.

Ihre Vorteile bei einem Anschluss

Die Niederdruckleitung, welche das Wasser einzig per Gefälle transportiert, funktioniert auch bei Stromausfall oder sonstigen möglichen Unterbrüchen im herkömmlichen Haushalt-Wassernetz (Hochdruckleitung) und ein laufender Brunnen sichert dadurch Ihre persönliche Wasserversorgung für Sie, aber auch Ihre Nachbarn.

Rund um die Uhr fliessen 6 Liter Wasser pro Minute klares Quellwasser in Trinkwasserqualität zu Ihnen. Das sind knapp 9 Kubikmeter pro Tag!

Viele Genossenschaftsmitglieder mit eigenem Brunnen schätzen die Möglichkeit z. B. ihren Garten mit dem äusserst kostengünstigem Wasser zu bewässern, das hochwertige Wasser zu trinken, ihre Sommergetränke im Brunnen zu kühlen und sich einfach am fliessenden Wasser zu erfreuen.

Überbauungen mit mehreren Wohnungen schätzen unsere Brunnen oft als beliebten Spielort für die anwohnenden Kinder.

Wie kommen Sie zu einem so wertvollen Wasserbezug? Kosten?

Sie stellen Antrag auf Mitgliedschaft beim Aktuar (was über das Kontaktformular Kontakt erfolgen kann). Bitte erwähnen Sie dabei Ihre genaue Adresse und die Grundbuchnummer der zukünftigen Brunnenstandort-Liegenschaft!

In der Folge klärt der Vorstand der Brunnengenossenschaft zusammen mit Ihnen ab, ob und wie technisch ein Anschluss an die Hauptleitung hergestellt werden könnte. Unser Präsident ist Teilhaber des Ingenieurbüros W+H in Biberist und berät Sie als Fachmann gerne, was die baulichen Massnahmen betrifft.

Ergeben die Abklärungen eine für Sie erschwingliche, sowie technische Machbarkeit, erwerben Sie einen Anteilschein an der Genossenschaft für CHF 100.-. Damit sind Sie Passiv-Mitglied der Genossenschaft geworden. Mit dem Kauf eines einmaligen Wasserbezugsrechts für CHF 500.- werden Sie zum Aktiv-Mitglied, d.h. Ihnen steht nun das Recht zu, auf eigene Kosten, in Koordination mit dem Vorstand der Brunnengenossenschaft, den Anschluss an das Verteilnetz erstellen zu lassen.

Jährlich wiederkehrend erhalten Sie eine Rechnung für einen jährlichen Unterhaltbeitrag, der zur Zeit mit CHF 420.- beziffert wird (wird jährlich von der GV neu festgelegt). Mit der Verpflichtung zu diesem Unterhaltbeitrag hilft jedes Aktiv-Mitglied die Quellenfassungen und das Leitungswerk instand zu halten. Die gesammten Einnahmen der Brunnegenossenschaft sind statutarisch zwingend für diesen Zweck reserviert. In der Regel decken die jährlichen Einnahmen die laufend anfallenden Unterhaltsarbeiten und Reparaturen.

Der Unterhaltsbeitrag ist auch geschuldet, wenn im Falle einer Leitungssanierung vorübergehend kein Wasser fliesst oder auch wenn Sie bei Ihnen den Brunnen abstellen oder gar keinen Brunnen betreiben. Mit dem Unterhaltsbeitrag wird also eigentlich nicht zu lieferndes Wasser bezahlt, sondern die Kosten zum Erhalt des Leitungsnetzes gedeckt. Das Wasser kommt gratis aus der Quelle. Die Kosten entstehen lediglich durch den Transport über das Leitungsnetz zum Brunnen!

Beachten Sie, dass vor Ort für jeden neuen Brunnen eine Wasserversickerung angelegt werden muss, da das saubere Brunnenwasser nicht in die Abwasserkanalisation geleitet werden darf. Es handelt sich doch immerhin bei jedem laufenden Brunnen um knapp 9 Kubikmeter pro Tag! Der Untergrund der Gemeinden Gerlafingen und Biberist eignet sich in aller Regel gut für eine solche Versickerung.

Die Kosten für die Erstellung der Wasserzuleitung mit Abzweiger ab der Haupt- oder der bestehenden Nebenleitung der Genossenschaft gehen vollumfänglich zu Lasten des Aktiv-Mitglieds = EigentümerIn der belieferten Liegenschaft. Der Einbau eines neuen Abzweigers kostet ca. CHF 3000.-bis CHF 5'000.- (je nach örtlicher Beschaffenheit), dann kommen, je nach Distanz und Geländebeschaffenheit die Kosten für Grabarbeiten und Leitungslegung der privaten Hauszuleitung dazu. Bei der Wahl des Brunnendesigns kann man sich dann individuell-ästhetisch verwirklichen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Benutzen Sie das Kontaktformular der Rubrik Kontakt!