Sind Sie an einem neuen Brunnenanschluss interessiert?

Seit 130 Jahren versorgt die Brunnengenossenschaft Gerlafingen-Biberist in den beiden Gemeinden über 100 private und öffentliche Wasserbezüger mit qualitativ hochstehendem, hygienisch einwandfreiem Wasser aus einer Quelle, die im nahe gelegenen Wylerwald bei Zielebach aus den Tiefen des Bodens entspringt. Falls sich Ihr eigenes Grundstück in mittelbarer Nähe des bestehenden Verteilnetzes befindet (siehe Werk -> Werkpläne), möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass sich Ihnen damit die Möglichkeit eröffnet, Wasser daraus beziehen zu können.

Hier erfahren Sie etwas zur Geschichte der Brunnengenossenschaft.

Ihre Vorteile bei einem Anschluss

Die Niederdruckleitung, welche das Wasser einzig per Gefälle transportiert, funktioniert auch bei Stromausfall oder sonstigen möglichen Unterbrüchen im herkömmlichen Haushalt-Wassernetz (Hochdruckleitung) und ein laufender Brunnen sichert dadurch Ihre persönliche Wasserversorgung für Sie, aber auch Ihre Nachbarn.

Rund um die Uhr fliessen mindestens 6 Liter Wasser pro Minute klares Quellwasser in Trinkwasserqualität zu Ihnen. Das sind knapp 9 Kubikmeter pro Tag!

Viele Genossenschaftsmitglieder mit eigenem Brunnen schätzen die Möglichkeit z. B. ihren Garten mit dem äusserst kostengünstigem Wasser zu bewässern, das hochwertige Wasser zu trinken, ihre Sommergetränke im Brunnen zu kühlen und sich einfach am fliessenden Wasser zu erfreuen.

Überbauungen mit mehreren Wohnungen schätzen unsere Brunnen oft als beliebten Spielort für die anwohnenden Kinder.

Wie kommen Sie zu einem so wertvollen Wasserbezug? Kosten?

Sie stellen Antrag auf Mitgliedschaft beim Aktuar (was über das Kontaktformular Kontakt erfolgen kann). Bitte erwähnen Sie dabei Ihre genaue Adresse und die Grundbuchnummer der zukünftigen Brunnenstandort-Liegenschaft!

In der Folge klärt der Vorstand der Brunnengenossenschaft zusammen mit Ihnen ab, ob und wie technisch ein Anschluss an die Hauptleitung hergestellt werden könnte. Unser Präsident ist Teilhaber des Ingenieurbüros W+H in Biberist und berät Sie als Fachmann gerne, was die baulichen Massnahmen betrifft.

Ergeben die Abklärungen eine für Sie erschwingliche, sowie technische Machbarkeit, erwerben Sie einen Anteilschein an der Genossenschaft für CHF 100.-. Damit sind Sie Passiv-Mitglied der Genossenschaft geworden. Mit der Bezahlung einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 3‘600.- werden Sie zum Aktiv-Mitglied, d.h. Ihnen steht nun das Recht zu, auf eigene Kosten, in Koordination mit dem Vorstand der Brunnengenossenschaft, den Anschluss an das Verteilnetz erstellen zu lassen.

Jährlich wiederkehrend erhalten Sie eine Rechnung für ein jährliches Wasserbezugsrecht (Wassergebühr), das zur Zeit mit CHF 70.- pro Minutenliter-Bezugsrecht beziffert wird (wird jährlich von der GV neu festgelegt). In der Regel möchten Brunnenbesitzer 6 Liter pro Minute beziehen, was dann entsprechend jährlich in Rechnung gestellt wird.

Mit dieser Wassergebühr zahlen Sie Ihren Beitrag an den Unterhalt des Leitungsnetzes. Die gesamten Einnahmen aus diesen Gebühren werden von der Genossenschaft für den Erhalt der Quellenfassungen und des Leitungswerks eingesetzt. In der Regel decken die jährlichen Einnahmen die laufend anfallenden Unterhaltsarbeiten und Reparaturen.

Die Wassergebühr ist auch geschuldet, wenn im Falle einer Leitungssanierung vorübergehend kein Wasser fliesst oder auch wenn Sie bei Ihnen den Brunnen abstellen oder gar keinen Brunnen betreiben. Mit der Wassergebühr wird also eigentlich nicht zu lieferndes Wasser bezahlt, sondern die Kosten zum Erhalt des Leitungsnetzes gedeckt. Das Wasser kommt gratis aus der Quelle. Die Kosten entstehen lediglich durch den Transport über das Leitungsnetz zum Brunnen!

Beachten Sie, dass vor Ort für jeden neuen Brunnen eine Wasserversickerung angelegt werden muss, da das saubere Brunnenwasser nicht in die Abwasserkanalisation geleitet werden soll. Es handelt sich doch immerhin bei jedem laufenden Brunnen um knapp 9 Kubikmeter pro Tag!

Die Kosten für die Erstellung der Wasserzuleitung ab der Haupt- oder der bestehenden Nebenleitung gehen vollumfänglich zu Lasten des Eigentümers der belieferten Liegenschaft. Grob geschätzt belaufen sich die Erstellungskosten, mitsamt dem einmaligen Einkauf, auf ca. 10'000.-

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Benutzen Sie das Kontaktformular der Rubrik Kontakt!