Brunnenmeister
Fliesst bei Ihrem Brunnen kein Wasser mehr?
Bevor Sie den Brunnenmeister aktivieren, versuchen Sie bitte Folgendes:
- konsultieren Sie auf der Webseite die Rubrik Aktuell, um nach zu sehen, ob dort ein Leitungsunterbruch mittels Infokachel gemeldet ist. Falls Ja, müssen Sie wohl oder übel abwarten, bis der Schaden behoben wurde. Der Vorstand versucht über die Homepage (Aktuell) möglichst einen detaillierten Ticker zu solchen Vorfällen zu betreiben.
- Falls keine Meldung auf der Homepage figuriert, können Sie als nächstes eigenhändig eine Kurzspülung wie folgt durchführen: Falls Sie einen lokalen Schieber bei ihrem Brunnen haben, öffnen sie diesen vorübergehend. Schliessen Sie einen Schlauch von Ihrer Hochdruck-Hausleitung an der Brunnenmündung an und lassen Sie ca. 10 Sekunden lang stetig zunehmend bis zur vollen Wucht das Hochdruckwasser in die Brunnenleitung laufen. Dann stellen Sie wieder ab. Warten Sie nach Entfernung des Hochdruckwassers 5 Minuten. Fliesst das Wasser wieder? Wenn Ja, haben Sie eine erfolgreiche Spülung geschafft. Wenn Nein probieren Sie vielleicht das ganze nochmals und erst, wenn dann immer noch kein Wasser ins Fliessen kommt, wenden Sie sich an den Brunnenmeister, damit bei diesem die Meldungen zur Ortung eines möglichen Leitungsbruches zusammenlaufen können.
Bitte vermeiden Sie ein dauerhaftes Rückspülen, weil sonst die Gesamtleitung verschmutzt werden könnte!
Oder haben Sie einen möglichen Leitungsbruch unserer Leitung festgestellt und der Wasserfluss müsste abgestellt werden? Dann wenden Sie sich direkt an den Brunnenmeister, damit dieser den entsprechenden Schieber schliessen kann und eine Behebung des Schadens eingeleitet wird.
NOTWENDIGE REPARATUREN AN LEITUNGEN, SCHIEBERN UND BRUNNEN AUF DEN PRIVATGRUNDSTÜCKEN MÜSSEN AUF KOSTEN DES EIGENTÜMERS VON DIESEN IN AUFTRAG GEGEBEN UND AUSGEFÜHRT WERDEN (§16, 17, 18 der Statuten, gültig ab Juli 2024)
Vorstand
Über das Kontaktformular können Sie jederzeit den Aktuar anschreiben, der so rasch wie möglich, je nach Anliegen, auch den Präsidenten oder den Kassier mit einbezieht. Der Aktuar wird Ihnen in der Regel per Mail Bescheid geben.