Biberist, den 26.4.24 Thema Steuern und sparen
Liebe MitgenossenschafterInnen,
Gestern konnte ich mit Stephan Baschung von der Steinhölzlistrasse 11 in Gerlafingen mein gescheitertes Steuererlassgesuch besprechen und mich eingehend beraten lassen.
Er informierte mich, dass ein Erlassgesuch nur gestellt werden kann, wenn eine natürliche oder juristische Person mittellos geworden ist und deswegen die rechtskräftig veranlagten Steuern nicht bezahlen kann. Deshalb werden bei Erlassgesuchen schon bezahlte Steuerbeträge nie zurückerstattet. Aber in unserem Fall war das Steuererlassgesuch der falsche Weg.
Was ich eigentlich hätte tun sollen nennt sich Gesuch um Steuerbefreiung nach §90 i. des Soloth. Staatsteuergesetzes. Dort sind allerdings nur jur. Personen von den Steuern befreit, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke erfolgen. Stephan Baschung zweifelt, dass unsere Genossenschaft diese Voraussetzungen erfüllen würde. Aber immerhin bezeugen die teilnehmenden Gemeinden mit ihren Brunnen von uns ein öffentliches Interesse und im Rahmen der Notfallwasserversorgung ja auch einen (teilweisen) öffentlichen Zweck. Notfallwasserversorgung Biberist
Um nicht Einnahmen-Ueberschüsse aus dem Jahr 2023 versteuern zu müssen, will Stephan sich, mit einer Vollmacht ausgestattet, in den nächsten Tagen bei den Steuerbehörden darum bemühen, für unsere Genossenschaft einen steuerbefreiten Reparaturfonds für aperiodische Grossreparaturen auszuhandeln. Wenn das gelingt, können wir dort aufkommende Grossreparaturen hin steuerbefreit ansparen! Das wäre doch genial!!!
Drücken wir ihm alle unsere Daumen!!!
Bis bald,
David, Euer Aktuar
PS: Vom WWL3 habe ich nichts mehr gehört, das Wasser läuft, also nehme ich an, dass alles dicht ist und die Bau-Wunde im Wald inzwischen wieder verschlossen sein dürfte.