Biberist, den 18.3.24

Wir dürften alle soeben etwas dazu gelernt haben. Fragen lohnt sich! Ich gebe Euch meinen Austausch mit dem Steueramt hier wieder (Mails vom 15.3.24 und 18.3.24) Ich habe Heinz, unseren Kassier umgehend gewarnt!

Beste Grüsse

David, Euer Aktuar

Von: David davdav1@gmx.ch Gesendet: Freitag, 15. März 2024 17:38 An: Müller Stefan Stefan.Mueller@fd.so.ch Cc: Heinz Stephani heinz.stephani@ordisa.ch Betreff: Steuererlassgesuch vom 10. Dezember 2023 (PersID 10009270

Sehr geherter Herr Müller,

Wir haben Ihre Antwort vom 16.1.24 auf unser Steuererlassgesuch vom 10.12.23 erhalten. Gestern tagte unsere Vostandssitzung. Ich bin der Aktuar der Brunnengenossenschaft.

Sie weisen in Ihrem Schreiben darauf hin, dass für ein solches Gesuch die Steuern rechtskräftig veranlagt und offen sein müssen. Tatsächlich meldet unser Kassier, Herr Heinz Stephani, Ordisa, Gerlafingen, dass die definitive Steurveranlagung für 2022 noch ausstehend sei.

Des weiteren erwähnen Sie, dass bis und mit Steuerjahr 2022 in unserem Falle, alle Steuern schon bezahlt seien. Hier vermeldet unser Kassier, dass er aber für das Jahr 2022 noch keine Rechnung erhalten habe!? Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?

Wie müssen/können wir vorgehen, um das aktuelle Steuererlassgesuch vom Dezember 2023 (für das Steuerjahr 2022) in die Prüfung Ihrersits zu bringen? Sollen wir warten, bis die definitive Veranlagung eintrifft und das Gesuch dann nochmals schicken (indem wir lediglich den Passus "Wir bitten Sie daher um einen permanenten Steuererlass für die Brunnengenossenschaft Gerlafingen-Biberist, auf Grund seiner Gemeinnützigkeit und seines öffentlichen Zwecks.“ abändern auf "Wir bitten Sie daher um einen Steuererlass für die Brunnengenossenschaft Gerlafingen-Biberist für das Jahr 2022, auf Grund seiner Gemeinnützigkeit und seines öffentlichen Zwecks.“) bevor Steuerrechnungen eintreffen und bezahlt werden?

Mit freundlichen Grüssen

David Sonderegger Aktuar der Brunnengenossenschaft Gerafingen-Biberist Alte Derendingenstrasse 6 4562 Biberist

Am 18.03.2024 um 08:52 schrieb Müller Stefan Stefan.Mueller@fd.so.ch:

Sehr geehrter Herr Sonderegger

Die déf. Veranlagung für das Steuerjahr 2022 ist vom 10.01.2024. Die zu bezahlende déf. Steuer 22 war tiefer als der bezahlte Vorbezug, weshalb es eine Rückzahlung gab. Sie können somit erst für das Steuerjahr 2023 nach erfolgter déf. Veranlagung ein Erlassgesuch stellen. Auch hier ist jedoch der Vorbezug bereits bezahlt!

Freundliche Grüsse Stefan Müller Leitung DSFD Erlassabteilung Rathaus Barfüssergasse 24 4509 Solothurn Telefon +41 32 627 20 61 stefan.mueller@fd.so.ch so.ch

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